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SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG
Sie haben Probleme im Familienrecht und suchen nun einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht, der Ihnen kompetent zur Seite steht und Ihre Rechte erfolgreich durchsetzt? In unserer Anwaltskanzlei werden Sie fündig!
Ganz egal, ob sie sich scheiden lassen möchten, einen Sorgerechtsstreit erwarten und / oder gewinnen möchten, Unterhaltsansprüche durchsetzen oder aber abwehren möchten oder aber einen rechtskonformen Ehevertrag erstellen lassen möchten, bei uns wird Ihnen geholfen!
- TRENNUNGSUNTERHALT
- UNTERHALTSANGELEGENHEITEN
- VERMÖGENSAUFTEILUNG
- UMGANGSRECHT, SORGERECHT
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- spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie bei Ihrem Anliegen
- Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialsierung
- hochwertige Qualität durch Fortbildungen und Zertifikate
Ihre Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Kristin Milhahn
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe.
Daher ist es mein Ziel und meine Aufgabe Sie kompetent, individuell und umfassend zu beraten, um Ihnen so bei Ihrer Interessendurchsetzung zu helfen. Um Streitigkeiten bereits außergerichtlich beizulegen, versuche ich konfliktmindernd und streitschlichtend zu wirken.
Jedoch lassen sich behördliche und gerichtliche Auseinandersetzungen nicht immer vollständig umgehen oder vermeiden. In diesen Fällen biete ich Ihnen eine engagierte und fundierte Prozessvertretung. Gerne werde ich für Sie auch rechtsgestaltend tätig und unterstütze Sie bei der Erstellung von Verträgen und Dokumenten.
Für Ihre Anfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich telefonisch, per E-Mail oder nach Terminabsprache persönlich zur Verfügung.
Familienrecht
Sorgerecht und Sorgerechtsstreit
Das Sorgerecht der Mutter ist in den wenigsten Fällen ein Problem, anders ist es bei dem Sorgerecht des Vaters eines unverheirateten Paars. Erst seit 2010 bedarf es für
das Sorgerecht des Vaters keiner Zustimmung durch die Mutter mehr.
Ganz egal, ob Sie das alleinige Sorgerecht oder das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchten, oder ob Sie lediglich auf der Suche nach einer kompetenten Beratung sind, auch hier stehe ich Ihnen mit dem nötigen Einfühlungsvermögen zur Seite.
Sollte es zum Sorgerechtsstreit kommen, werde ich mich vollumfänglich darauf konzentrieren, Ihre Interessen effizient durchzusetzen, egal, ob Sie das alleinige Sorgerecht fordern oder Ihr Ex-Partner dies tut.
Scheidung und Unterhaltsansprüche
Gerade in Scheidungsprozessen ist die Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt zu empfehlen, da dieser Sie z.B. bezüglich des Ehegattenunterhaltes beraten kann und Ihnen so viel Geld einbringen bzw. ersparen kann. Eine umfassende Beratung meinerseits ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie gemeinsame Kinder haben oder wenn Unterhaltsleistungen im Raum stehen.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung helfe ich Ihnen, Ihre Scheidung möglichst schnell und ohne große Konflikte hinter sich zu bringen!
Einvernehmliche Scheidung
- Kindschaftssachen
- Unterhalt
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Vermögen
bestehen, da alle Probleme bereits gütlich untereinander geregelt wurden oder irrelevant sind. In solchen Fällen kommt es neben der Ehescheidung nur zum Versorgungsausgleich.
Doch auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das Trennungsjahr, bevor die Ehe geschieden werden kann, nicht umgehbar. Dies ist auch bei kurzen Ehen der Fall.
Nicht einvernehmliche Scheidung
Nach Ablauf des Trennungsjahres wird die Zerrüttung der Ehe durch das Familiengericht überprüft. Dies hat zur Folge, dass der Scheidungsbeschluss tatsächlich ausführlicher ist, als im Falle einer einvernehmlichen Scheidung. Die Scheidung erfolgt nach der Überprüfung jedoch trotzdem zeitnah.
Hieraus resultiert:
Einvernehmliche Scheidung: 1 Jahr Trennung + beide wollen Scheidung = Keine Prüfung notwendig, da Ehe zerrüttet.
Nicht einvernehmliche Scheidung mit 3 Jahren Trennung: 3 Jahre Trennung + nur ein Ehepartner will die Scheidung = keine Prüfung notwendig, Ehe ist zerrüttet. Ausnahme: der andere Ehepartner wird krank, wenn der Scheidungsbeschluss verkündet würde.
5 Jahre Trennung + anderer Ehepartner immer noch krank = Ehe ist dennoch zerrüttet.
Sollten diese Voraussetzungen für die Zerrüttung nicht vorliegen, wird die Prüfung durch einen Familienrichter individuell vorgenommen. Wenn in dem Trennungsjahr keine eindeutigen Anhaltspunkte, z.B. Versöhnungsversuche oder ähnliches, vorliegen, welche objektiv auf eine Chance zur Fortführung der Ehe hindeuten, wird die Ehe in der Regel auch ohne die Einwilligung des anderen Ehepartners geschieden.
Teilung des Vermögens
Nicht selten höre ich von Fällen, in denen Scheidung Betroffene der Meinung sind, dass beide Scheidung Parteien den Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben. Diese Annahme ist jedoch falsch!
Denn nur das Vermögen, das in der Ehe dazugekommen ist, also der Zugewinn, muss geteilt werden. Somit bleiben Erbschaften, Geschenke durch Dritte und Vermögen, welches schon vor der Eheschließung bestand, erhalten.
ZÖGERN SIE NICHT LÄNGER!
Als versierte Kanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite! Warten Sie also nicht länger! Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie durch die Rechtsberatung von einer erfahrenen Rechtsanwältin! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Kontaktieren sie uns jetzt. wir beraten sie gerne.
RECHTSANWÄLTIN KRISTIN MILHAHN
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
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