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RECHTSANWÄLTIN MILHAHN AUS ROSTOCK, FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT HILFT IHNEN WEITER.!

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Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwältin Milhahn

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Sie haben Probleme im Familienrecht und suchen nun einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht, der Ihnen kompetent zur Seite steht und Ihre Rechte erfolgreich durchsetzt? In unserer Anwaltskanzlei werden Sie fündig!
Ganz egal, ob sie sich scheiden lassen möchten, einen Sorgerechtsstreit erwarten und / oder gewinnen möchten, Unterhaltsansprüche durchsetzen oder aber abwehren möchten oder aber einen rechtskonformen Ehevertrag erstellen lassen möchten, bei uns wird Ihnen geholfen!

  • TRENNUNGSUNTERHALT
  • UNTERHALTSANGELEGENHEITEN
  • VERMÖGENSAUFTEILUNG
  • UMGANGSRECHT, SORGERECHT
  • KEIN UNTERHALT? WAS TUN?
  • SCHEIDUNGEN
  • UNTERHALTSANSPRUCH
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Ihre Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Kristin Milhahn

FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe.

Daher ist es mein Ziel und meine Aufgabe Sie kompetent, individuell und umfassend zu beraten, um Ihnen so bei Ihrer Interessendurchsetzung zu helfen. Um Streitigkeiten bereits außergerichtlich beizulegen, versuche ich konfliktmindernd und streitschlichtend zu wirken.

Jedoch lassen sich behördliche und gerichtliche Auseinandersetzungen nicht immer vollständig umgehen oder vermeiden. In diesen Fällen biete ich Ihnen eine engagierte und fundierte Prozessvertretung. Gerne werde ich für Sie auch rechtsgestaltend tätig und unterstütze Sie bei der Erstellung von Verträgen und Dokumenten.

Für Ihre Anfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich telefonisch, per E-Mail oder nach Terminabsprache persönlich zur Verfügung.

Familienrecht

Sorgerecht und Sorgerechtsstreit

Sowohl das Recht als auch die Pflicht sich um ein minderjähriges Kind zu sorgen umfasst das Sorgerecht. Bei einem verheirateten Paar geht das Sorgerecht auf beide Teile über, bei einem unverheirateten Paar dann, wenn eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgegeben wird oder diese heiraten. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

 

Das Sorgerecht der Mutter ist in den wenigsten Fällen ein Problem, anders ist es bei dem Sorgerecht des Vaters eines unverheirateten Paars. Erst seit 2010 bedarf es für

das Sorgerecht des Vaters keiner Zustimmung durch die Mutter mehr.

Ganz egal, ob Sie das alleinige Sorgerecht oder das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchten, oder ob Sie lediglich auf der Suche nach einer kompetenten Beratung sind, auch hier stehe ich Ihnen mit dem nötigen Einfühlungsvermögen zur Seite.

Sollte es zum Sorgerechtsstreit kommen, werde ich mich vollumfänglich darauf konzentrieren, Ihre Interessen effizient durchzusetzen, egal, ob Sie das alleinige Sorgerecht fordern oder Ihr Ex-Partner dies tut.

Scheidung und Unterhaltsansprüche

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit bezieht sich auf die Durchführung von Scheidungsverfahren. Durch jahrelange Erfahrung und durch zahlreiche bereits durchgeführte Scheidungen, garantiere ich eine bestmögliche Beratung und Vertretung Ihrer Person. Da eine Scheidung sehr teuer sein kann, berate ich Sie auch dahingehend, wie Sie sich in Konfliktsituationen am besten verhalten, um hohe Zusatzkosten zu vermeiden und die Scheidung nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

 

Gerade in Scheidungsprozessen ist die Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt zu empfehlen, da dieser Sie z.B. bezüglich des Ehegattenunterhaltes beraten kann und Ihnen so viel Geld einbringen bzw. ersparen kann. Eine umfassende Beratung meinerseits ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie gemeinsame Kinder haben oder wenn Unterhaltsleistungen im Raum stehen.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung helfe ich Ihnen, Ihre Scheidung möglichst schnell und ohne große Konflikte hinter sich zu bringen!

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung beschreibt in der heutigen Zeit eine Scheidung mit nur einem Anwalt, bei der keine Streitigkeiten bezüglich:

 

  • Kindschaftssachen
  • Unterhalt
  • Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
  • Vermögen

bestehen, da alle Probleme bereits gütlich untereinander geregelt wurden oder irrelevant sind. In solchen Fällen kommt es neben der Ehescheidung nur zum Versorgungsausgleich.

Doch auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das Trennungsjahr, bevor die Ehe geschieden werden kann, nicht umgehbar. Dies ist auch bei kurzen Ehen der Fall.

Nicht einvernehmliche Scheidung

Viele Bürger sind der Auffassung, dass für eine Scheidung die Zustimmung beider Ehepartner notwendig ist, da diese ansonsten 3-5 Jahre dauern kann. Dies ist jedoch in der Realität nicht der Fall!

 

Nach Ablauf des Trennungsjahres wird die Zerrüttung der Ehe durch das Familiengericht überprüft. Dies hat zur Folge, dass der Scheidungsbeschluss tatsächlich ausführlicher ist, als im Falle einer einvernehmlichen Scheidung. Die Scheidung erfolgt nach der Überprüfung jedoch trotzdem zeitnah.

Hieraus resultiert:

Einvernehmliche Scheidung: 1 Jahr Trennung + beide wollen Scheidung = Keine Prüfung notwendig, da Ehe zerrüttet.

Nicht einvernehmliche Scheidung mit 3 Jahren Trennung: 3 Jahre Trennung + nur ein Ehepartner will die Scheidung = keine Prüfung notwendig, Ehe ist zerrüttet. Ausnahme: der andere Ehepartner wird krank, wenn der Scheidungsbeschluss verkündet würde.

5 Jahre Trennung + anderer Ehepartner immer noch krank = Ehe ist dennoch zerrüttet.

Sollten diese Voraussetzungen für die Zerrüttung nicht vorliegen, wird die Prüfung durch einen Familienrichter individuell vorgenommen. Wenn in dem Trennungsjahr keine eindeutigen Anhaltspunkte, z.B. Versöhnungsversuche oder ähnliches, vorliegen, welche objektiv auf eine Chance zur Fortführung der Ehe hindeuten, wird die Ehe in der Regel auch ohne die Einwilligung des anderen Ehepartners geschieden.

Teilung des Vermögens

Nicht selten höre ich von Fällen, in denen Scheidung Betroffene der Meinung sind, dass beide Scheidung Parteien den Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben. Diese Annahme ist jedoch falsch!

Denn nur das Vermögen, das in der Ehe dazugekommen ist, also der Zugewinn, muss geteilt werden. Somit bleiben Erbschaften, Geschenke durch Dritte und Vermögen, welches schon vor der Eheschließung bestand, erhalten.

ZÖGERN SIE NICHT LÄNGER!

Als versierte Kanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite! Warten Sie also nicht länger! Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie durch die Rechtsberatung von einer erfahrenen Rechtsanwältin! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Kontaktieren sie uns jetzt. wir beraten sie gerne.

RECHTSANWÄLTIN KRISTIN MILHAHN
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

Neuer Markt 17 18055 Rostock

Tel.: 0381 – 383 281 39

 

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