Sie haben Fragen zur Scheidung?
SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG
Statistiken sprechen für sich: fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Sie sehen, auch wenn der Scheidungswunsch momentan Ihr Leben auf den Kopf stellen sollte, Sie sind nicht alleine! In unserer Scheidungskanzlei verwirklichen wir Ihnen Ihren Scheidungswunsch und werden alles in unserer Macht stehende tun, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen! Ganz egal, ob Sie auf der Suche nach einem gemeinsamen Scheidungsanwalt sind oder aufgrund der Scheidung in Streitigkeiten verwickelt sind – In unserer Scheidungskanzlei wird Ihnen geholfen! Zögern Sie also nicht länger! Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihren Scheidungswunsch zu verwirklichen!
- TRENNUNGEN
- UNEINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG
- UNTERHALTSANGELEGENHEITEN
- VERMÖGENSAUFTEILUNG
- EHEVERTRÄGE
- SCHEIDUNGEN
- EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG
- SCHEIDUNGSFOLGEN-VEREINBARUNG
- RENTEN- / VERSORGUNGSAUSGLEICH
- UMGANGSRECHT, SORGERECHT
- spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie bei Ihrem Anliegen
- Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialsierung
- hochwertige Qualität durch Fortbildungen und Zertifikate
Ihre Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Kristin Milhahn
Fachanwältin für Familienrecht
„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe.
Daher ist es mein Ziel und meine Aufgabe Sie kompetent, individuell und umfassend zu beraten, um Ihnen so bei Ihrer Interessendurchsetzung zu helfen. Um Streitigkeiten bereits außergerichtlich beizulegen, versuche ich konfliktmindernd und streitschlichtend zu wirken.
Jedoch lassen sich behördliche und gerichtliche Auseinandersetzungen nicht immer vollständig umgehen oder vermeiden. In diesen Fällen biete ich Ihnen eine engagierte und fundierte Prozessvertretung. Gerne werde ich für Sie auch rechtsgestaltend tätig und unterstütze Sie bei der Erstellung von Verträgen und Dokumenten.
Für Ihre Anfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich telefonisch, per E-Mail oder nach Terminabsprache persönlich zur Verfügung.
Familienrecht
Scheidung und Unterhaltsansprüche
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit bezieht sich auf die Durchführung von Scheidungsverfahren. Durch jahrelange Erfahrung und durch zahlreiche bereits durchgeführte Scheidungen, garantiere ich eine bestmögliche Beratung und Vertretung Ihrer Person. Da eine Scheidung sehr teuer sein kann, berate ich Sie auch dahingehend, wie Sie sich in Konfliktsituationen am besten verhalten, um hohe Zusatzkosten zu vermeiden und die Scheidung nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Gerade in Scheidungsprozessen ist die Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt zu empfehlen, da dieser Sie z.B. bezüglich des Ehegattenunterhaltes beraten kann und Ihnen so viel Geld einbringen bzw. ersparen kann. Eine umfassende Beratung meinerseits ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie gemeinsame Kinder haben oder wenn Unterhaltsleistungen im Raum stehen.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung helfe ich Ihnen, Ihre Scheidung möglichst schnell und ohne große Konflikte hinter sich zu bringen!
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Der Ausgangspunkt für die Kostenberechnung ist der Verfahrenswert. Dieser setzt sich aus dem dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommen beider Eheleute zusammen.
Wichtig: Erziehungsgeld, Grundsicherung, Hartz IV und Kindergeld zählen nicht als Einkommen!
Aus dem Wert der Scheidung ergeben sich dann die Kosten, die für den Scheidungsanwalt anfallen. Sehr gerne informiere ich Sie dahingehend in meiner Kanzlei.
Einvernehmliche Scheidung
- Kindschaftssachen
- Unterhalt
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Vermögen
bestehen, da alle Probleme bereits gütlich untereinander geregelt wurden oder irrelevant sind. In solchen Fällen kommt es neben der Ehescheidung nur zum Versorgungsausgleich.
Doch auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das Trennungsjahr, bevor die Ehe geschieden werden kann, nicht umgehbar. Dies ist auch bei kurzen Ehen der Fall.
Scheidung und Unterhaltsansprüche
Gerade in Scheidungsprozessen ist die Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt zu empfehlen, da dieser Sie z.B. bezüglich des Ehegattenunterhaltes beraten kann und Ihnen so viel Geld einbringen bzw. ersparen kann. Eine umfassende Beratung meinerseits ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie gemeinsame Kinder haben oder wenn Unterhaltsleistungen im Raum stehen.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung helfe ich Ihnen, Ihre Scheidung möglichst schnell und ohne große Konflikte hinter sich zu bringen!
Nicht einvernehmliche Scheidung
Viele Bürger sind der Auffassung, dass für eine Scheidung die Zustimmung beider Ehepartner notwendig ist, da diese ansonsten 3-5 Jahre dauern kann. Dies ist jedoch in der Realität nicht der Fall!
Nach Ablauf des Trennungsjahres wird die Zerrüttung der Ehe durch das Familiengericht überprüft. Dies hat zur Folge, dass der Scheidungsbeschluss tatsächlich ausführlicher ist, als im Falle einer einvernehmlichen Scheidung. Die Scheidung erfolgt nach der Überprüfung jedoch trotzdem zeitnah.
Hieraus resultiert:
- Einvernehmliche Scheidung: 1 Jahr Trennung + beide wollen Scheidung = Keine Prüfung notwendig, da Ehe zerrüttet.
- Nicht einvernehmliche Scheidung mit 3 Jahren Trennung: 3 Jahre Trennung + nur ein Ehepartner will die Scheidung = keine Prüfung notwendig, Ehe ist zerrüttet. Ausnahme: der andere Ehepartner wird krank, wenn der Scheidungsbeschluss verkündet würde.
- 5 Jahre Trennung + anderer Ehepartner immer noch krank = Ehe ist dennoch zerrüttet.
Sollten diese Voraussetzungen für die Zerrüttung nicht vorliegen, wird die Prüfung durch einen Familienrichter individuell vorgenommen. Wenn in dem Trennungsjahr keine eindeutigen Anhaltspunkte, z.B. Versöhnungsversuche oder ähnliches, vorliegen, welche objektiv auf eine Chance zur Fortführung der Ehe hindeuten, wird die Ehe in der Regel auch ohne die Einwilligung des anderen Ehepartners geschieden.
Nicht einvernehmliche Scheidung
Nach Ablauf des Trennungsjahres wird die Zerrüttung der Ehe durch das Familiengericht überprüft. Dies hat zur Folge, dass der Scheidungsbeschluss tatsächlich ausführlicher ist, als im Falle einer einvernehmlichen Scheidung. Die Scheidung erfolgt nach der Überprüfung jedoch trotzdem zeitnah.
Hieraus resultiert:
Einvernehmliche Scheidung: 1 Jahr Trennung + beide wollen Scheidung = Keine Prüfung notwendig, da Ehe zerrüttet.
Nicht einvernehmliche Scheidung mit 3 Jahren Trennung: 3 Jahre Trennung + nur ein Ehepartner will die Scheidung = keine Prüfung notwendig, Ehe ist zerrüttet. Ausnahme: der andere Ehepartner wird krank, wenn der Scheidungsbeschluss verkündet würde.
5 Jahre Trennung + anderer Ehepartner immer noch krank = Ehe ist dennoch zerrüttet.
Sollten diese Voraussetzungen für die Zerrüttung nicht vorliegen, wird die Prüfung durch einen Familienrichter individuell vorgenommen. Wenn in dem Trennungsjahr keine eindeutigen Anhaltspunkte, z.B. Versöhnungsversuche oder ähnliches, vorliegen, welche objektiv auf eine Chance zur Fortführung der Ehe hindeuten, wird die Ehe in der Regel auch ohne die Einwilligung des anderen Ehepartners geschieden.
Teilung des Vermögens
Nicht selten höre ich von Fällen, in denen Scheidung Betroffene der Meinung sind, dass beide Scheidung Parteien den Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben. Diese Annahme ist jedoch falsch!
Denn nur das Vermögen, das in der Ehe dazugekommen ist, also der Zugewinn, muss geteilt werden. Somit bleiben Erbschaften, Geschenke durch Dritte und Vermögen, welches schon vor der Eheschließung bestand, erhalten.
Zögern Sie also nicht länger!
Als versierte Kanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite! Warten Sie also nicht länger! Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie durch die Rechtsberatung von einer erfahrenen Rechtsanwältin! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Kontaktieren sie uns jetzt. wir beraten sie gerne.
RECHTSANWÄLTIN KRISTIN MILHAHN
Fachanwältin für Familienrecht
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